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Alle Informationen des KVR für Taxifahrer und Taxiunternehmer erhalten Sie über:
www.muenchen.de oder www.muenchen.de/rathaus/kvr/strverkehr/gewverkehr/taxigewerbe/134603/index.html Wie schon im Standpunkt vom Dezember 2008 ist zu beachten:
Der
TÜV-Bericht ist nach jeder Hauptuntersuchung an das KVR zu schicken
(§41 Abs. 1 BOKraft). Außerdem können ab sofort sämtliche Zulassungsformalitäten im KVR an Ort und Stelle erledigt werden, inklusive Anfertigung der Kfz-Kennzeichen-Schilder. |
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