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Alle Informationen des KVR für Taxifahrer und Taxiunternehmer erhalten Sie über:

www.muenchen.de
Rathaus
Kreisverwaltungsreferat
Straßenverkehr
Gewerblicher Kraftverkehr
Taxigewerbe

oder

www.muenchen.de/rathaus/kvr/strverkehr/gewverkehr/taxigewerbe/134603/index.html

Wie schon im Standpunkt vom Dezember 2008 ist zu beachten:

Der TÜV-Bericht ist nach jeder Hauptuntersuchung an das KVR zu schicken (§41 Abs. 1 BOKraft).
Eine Kopie des TÜV- Berichts ist immer im Fahrzeug mitzuführen.

Außerdem können ab sofort sämtliche Zulassungsformalitäten im KVR an Ort und Stelle erledigt werden, inklusive Anfertigung der Kfz-Kennzeichen-Schilder.

Kreisverwaltungsreferat